IP-Umstellung: Warum Sie jetzt Ihre Alarmanlage überprüfen sollten
Die Deutsche Telekom hat für Ende 2017 das Aus der ISDN-Technologie verkündet. Dass dies Auswirkungen auf bestehende Telefonanlagen in Unternehmen und Betrieben haben wird, ist vielen Verantwortlichen bereits bewusst. Von der Umstellung auf die neue digitale Technologie sind jedoch auch Alarmanlagen, Brandmeldeanlagen und Hausnotrufsysteme betroffen. Nicht alle dieser Anlagen funktionieren mit der neuen Technik der Datenübertragung.
In zahlreichen Städten hat die Deutsche Telekom die Technik auf digital bereits umgestellt. Die alten ISDN-Anschlüsse sind dort Vergangenheit. Telefoniert wird heute mittels VoIP oder Next Generation Network (NGN). Die Technik ermöglicht es, Sprache in digitale Impulse bzw. Datenpakete umzuwandeln und zu übermitteln. Telefonieren und die Übertragung von Daten erfolgt über ein gemeinsames Netz.
Die neue Technik der Datenumwandlung ist es auch, die dazu führt, dass Unternehmen, Betriebe und auch Privathaushalte überprüfen sollten, ob ihre Alarmanlage auch zukünftig einsatzbereit ist und einen Einbruch oder Notfall zuverlässig an die entsprechende Stelle meldet.
Wie funktioniert eine Alarmanlage?
Eine Alarmanlage besteht in der Regel aus mehreren Einheiten. Hierzu können verschiedene Sensoren - auch Melder genannt - gehören. Neuere Anlagen bestehen aus Glasbruchsensoren, Bewegungsmeldern, Tür- und Fensterkontakten. Aber auch Rauch- und Gasmelder können in modernen Alarmsystemen integriert sein.
Registriert einer der Sensoren ein Signal, werden diese in der zentralen Einheit weiterverarbeitet und das Programm löst über entsprechende Signalgeber dann den Alarm aus. Je nach Ausführung der Einbruch- oder Brandmeldeanlage wird über eine Telefonleitung direkt eine Polizeidienststelle oder Feuerwache informiert. Aber auch eine Meldung an einen Wachdienst oder den Eigentümer sind möglich.
Welche Alarmanlagen sind von der ISDN-Abschaltung betroffen?
Von der Abschaltung der ISDN-Technik sind nur solche Alarmsysteme betroffen, die mit einem Telefonnotrufsystem ausgestattet sind, dass einen Einbruch direkt an eine Notrufzentrale oder an einen Wachdienst übermittelt.
In der Vergangenheit erfolgte diese Meldung über die bestehenden ISDN-Leitungen, die nun zum Ende des Jahres 2017 abgeschaltet werden. Daher muss hier geprüft werden, ob das Alarmsystem auch mit der IP-Technik arbeitet.
Wann müssen Unternehmen und Betriebe handeln?
Unternehmen, Betriebe und Privathaushalte, die jetzt gerade planen, eine Alarmanlage, Brandmeldeanlage oder auch Hausnotrufsystem zu installieren, müssen sich in der Regel keine Sorgen machen. Wenn Sie mit einem zertifizierten Fachmann zusammen arbeiten, empfiehlt Ihnen dieser sicherlich eine Anlage, die bereits mit der neuen digitalen Technik arbeitet.
Wenden Sie sich an einen Fachmann
Welche Anlagen sich umrüsten lassen und mit welchen Kosten eine solche Umrüstung einhergeht, lässt sich nicht pauschal beantworten. Wenden Sie sich daher an den Errichter der Anlage bzw. an das jeweiligen Wartungsunternehmen, sobald die Telekom Sie darüber informiert, dass Ihr Anschluss auf die neue IP-Technik umgestellt wird.
Anders sieht dies jedoch bei älteren Alarmsystemen aus. Alarmieren diese bislang über eine analoge oder ISDN-Leitung, so müssen diese überprüft und gegebenenfalls nachgerüstet oder ausgetauscht werden. Es ist in der Regel nicht notwendig, dass Unternehmen und Eigenheimbesitzer die Einbruchsicherungs- oder Brandmeldeanlage komplett erneuern. Die Umstellung der Übertragungstechnik hat streng genommen nur Einfluss auf das sogenannte Wählgerät. Dieses ist die Schnittstelle zwischen der eigentlichen Alarmanlage und dem Wachdienst bzw. Polizeistation oder Feuerwache. Oftmals kann dieses Wahlgerät ersetzt oder nachgerüstet werden, so dass das Alarmsystem dann auch mit der digitalen Technik funktioniert.
Alarmanlagen, die bereits vor dem Jahr 2006 eingerichtet wurden, funktionieren dagegen meist nur mit der alten analogen Technik. Hier bleibt Unternehmen und Betrieben nur der Einbau einer komplett neuen Anlage, die mit der neuen IP-Technik arbeitet.
Einfluss der IP-Umstellung auf die Zuverlässigkeit
Laut den Informationen der Deutschen Telekom arbeiten die Einbruchsicherungsanlagen nach der Umstellung auf die IP-Technologie genauso zuverlässg wie das bisherige System mit analogen oder ISDN-Leitungen. Zu beachten ist jedoch, dass Alarmanlagen für eine Sicherheits-Zertifizierung nach VdS-Standard (Vertrauen durch Sicherheit) weiterhin zwei unabhängige Übertragungswege für die Alarmierung benötigen. Nach der Abschaltung der ISDN-Leitungen sind dies in der Regel die IP-Leitung einerseits und eine Mobilfunkanbindung über das GSM-Netz andererseits. Aus diesem Grund enthalten die Wählgeräte oftmals eine SIM-Karte und eine Batterie. Diese stellen sicher, dass auch bei einem Stromausfall das Alarmsignale übertragen wird.
Zweifel an der Ausfallsicherheit der Alarmanlagen
Es gibt jedoch auch Kritiker, die bezweifeln, dass Einbruchsicherungsanlagen, Brandmeldeanlage und Hausnotrufsystem so sicher funktionieren wie mit der bisherigen ISDN-Technik. Problematisch sehen sie den zweiten Übertragungsweg für das Notrufsignal. In Städten ist eine Alarmierung über Mobilfunk sicherlich unproblematisch. Doch wie sieht dies in ländlichen Regionen aus? In Randlagen ist die Qualität des Mobilfunknetzes nicht überall optimal. Fragwürdig ist daher, ob hier eine sichere Alarmierung weiterhin gewährleistet ist.