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Spyware - Wie viel darf der Arbeitgeber überwachen?

Sie läuft im Hintergrund und speichert unsere Daten: die Spyware. Doch was ist die Spähsoftware eigentlich genau und wie arbeitet diese? Was darf Ihr Arbeitgeber mittels solch einer Spyware kontrollieren und warum ist Vertrauen letztlich besser als Kontrolle?

Spyware - Wie viel darf der Arbeitgeber überwachen?

Ende Juli diesen Jahres beschloss das Bundesarbeitsgericht, dass Unternehmen Spähsoftware nicht nutzen dürfen. Der Grund für dieses Urteil war ein Fall aus dem Jahre 2015, der bis zur oberstens Instanz ging: Ein Medienunternehmen überwachte einen seiner Programmierer mittels Spähsoftware. Kurz nach Einführung der Software wurde er unter dem Vorwand des Arbeitszeitbetrugs gekündigt. Der Programmierer erhob dagegen Widerspruch. Er fühlte sich in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt. Das Bundesarbeitsgericht stimmte ihm zu. Die durch eine Spähsoftware gewonnen Daten seien rechtswidrig.

Durch das Internet und die technische Revolution wird bereits oft vom „gläsernen Menschen“ gesprochen. Der Fall prägte bei den Gewerkschaften den Begriff des „gläsernen Arbeitnehmers“. Die Gewerkschaft ver.di fordert bereits ein eigenes Datenschutz-Gesetzt für Arbeitnehmer.

Welche Arten von Spyware gibt es und wie können Sie sich schützen?

Wenn wir von Spyware sprechen, sprechen wir nicht von einer bestimmten Software. Es gibt verschiedene Systeme, die dafür entwickelt worden sind, unsere Daten zu tracken. Sie alle haben eine Gemeinsamkeit: Sie senden Daten an Dritte, ohne dass wir es merken. Das unterscheidet sie von einem Computervirus. Dieser sammelt zwar auch Daten, verursacht dabei aber auch Störungen in unserem System und macht sich dadurch zeitnah bemerkbar. Eine Spähsoftware hält sich vor Ihnen versteckt. Eine Form der Spähsoftware sind die passend titulierten Trojaner. Meistens erfolgen solche Späh-Versuche von außerhalb. Daher ist es wichtig, Spähsoftware schnell zu identifizieren und auszuschalten.

Keylogger

Ein Tasten-Protokollierer speichert jeden einzelnen Ihrer Tastatur-Schläge. Er rekonstruiert, was Sie geschrieben haben, welche Seite Sie aufgerufen haben, oder erfasst sogar Passwörter. Diese Systeme werden zum Beispiel auch von Ermittlungsbehörden genutzt. Der Keylogger gehört zu den sogenannten Trojanern. Im Fall des Programmierers nutzte das Medienunternehmen solch ein System zur Arbeitnehmerüberwachung.

Man unterscheidet zwischen Hardware- und Software-Keyloggern. Hardware-Keylogger ähneln USB-Sticks und werden an der Tastatur angebracht, sind damit sofort sichtbar. Software-Keylogger schalten sich zwischen Betriebssystem und Tastatur. So fangen sie bei der Übertragung von der Tastatur zum Betriebssystem die einzelnen Daten ab.

So schützen Sie sich vor Keyloggern:

  • Eine virtuelle Tastatur schützt Sie vor Hardware-Keyloggern.
  • Nutzen Sie ein Anti-Spyware-Programm.
  • Auch aktuelle Virenscanner identifizieren und entfernen Keylogger.

Tracking-Cookies

Cookies sind uns durch den Internetbrowser bekannt. Dabei handelt es sich um eine Textdatei, die der Browser auf unserem Computer hinterlegt. Diese speichert die besuchten Webseiten. Durch unsere im Internet hinterlassenen Spuren kann so auch auf unsere Präferenzen geschlossen werden. So wird zum Beispiel personalisierte Werbung geschaltet. Ähnlich wie die normalen Cookies funktionieren auch die Tracking-Cookies, nur dass diese nicht unsere Internet-, sondern unsere gesamten Computeraktivitäten speichern.

So werden Sie Tracking-Cookies los:

  • Auch Tracking-Cookies können über die Browser-Einstellungen gelöscht werden.
  • Sie können einstellen, dass der Browser beim Schließen Cookies automatisch löscht.
  • Ein aktueller Virenscanner ist auch hier empfehlenswert.

GPS

Von der Überwachung durch GPS hat bereits jeder gehört. Gerade die Ortung unserer Handys anhand von GPS ist ein großes Thema. Nicht nur unsere Daten, auch unsere Schritte sind lesbar. Gerade, wenn das Auto vom Arbeitgeber gestellt wird, kann dieser unsere Schritte theoretisch über GPS verfolgen. Eine Dauerüberwachung durch GPS ist dem Arbeitgeber verboten. Allerdings gibt es auch Ausnahmen, die den Einsatz von GPS zur Mitarbeiterüberwachung erlauben.

So schützen Sie sich vor GPS-Tracking:

  • Für das Privat- oder Firmenhandy gibt es verschiedene Einstellungen, um GPS-Tracking zu verhindern.
  • Es gibt GPS-Jammer, also Störsender, die man zum Beispiel am Auto montieren kann.
  • Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber, um zu erfahren, ob dieser Sie per GPS trackt und erheben Sie im Zweifelsfall Einspruch.

Checkliste: So können Sie Spyware auf Ihrem Rechner identifizieren

Es gibt für Dritte viele Möglichkeiten, an nutzerbezogene Daten zu kommen.Daher ist die Frage naheliegend, woran man erkennt, dass auf dem eigenen Rechner unerwünschte Spyware installiert wurde. Bei folgenden Anzeichen sollten Sie stutzig werden:

  • Nach der Installation einer Software taucht eine zusätzliche Suchleiste oder weitere Symbolleiste auf.
  • Obwohl Sie einen Popup-Blocker haben, erscheinen ungewöhnlich viele Popup-Fenster.
  • Die Startseite des Browsers ist plötzlich eine andere und lässt sich nicht mehr zurücksetzen.
  • Unter den Lesezeichen erscheinen neue Einträge, die Sie nicht gemacht haben.
  • Beim Hochfahren oder Ausführen von Befehlen braucht Ihr Computer ungewöhnlich viel Zeit.
  • Es herrscht mehr Datenverkehr, selbst dann, wenn eigentlich keiner sein sollte.

Was darf der Arbeitgeber überprüfen und welche Daten speichern?

Sie als Arbeitnehmer haben auch am Arbeitsplatz ein Recht auf Privatsphäre. Und der Arbeitgeber hat das Recht zu prüfen, ob Sie den Arbeitsvertrag erfüllen. Beide Seiten müssen sich schließlich schützen können. Daher ist es dem Arbeitgeber erlaubt, bestimmte Daten zu speichern und zu überprüfen:

Personenbezogene Daten: Der Arbeitgeber darf personenbezogene Daten speichern, die zur Erstellung der Gehaltsabrechnung notwendig sind. Ebenso der Lebenslauf, also schulische Bildung und beruflicher Werdegang, dürfen gespeichert und auf Wahrhaftigkeit geprüft werden.

Datenerfassung bei Fehltagen: Fehltage dürfen und müssen gespeichert werden. Dabei darf vermerkt werden, warum Jemand gefehlt hat. Das heißt, Ihr Arbeitgeber darf vermerken, dass Sie krank waren, aber es geht ihn nichts an, welche Erkrankung Sie hatten.

Lesen der E-Mails: Berufliche E-Mails darf Ihr Chef lesen. Im Zuge dessen darf er auch ein Programm installieren, das nach Schlagworten wie z.b. „Sex“ sucht. Er darf jedoch nicht den Inhalt jeder einzelnen E-Mail auswerten. Private E-Mails sind inhaltlich tabu. Wenn kein privater E-Mail-Verkehr erlaubt ist, kann der Verstoß allerdings zu einer Abmahnung führen.

Videoüberwachung: Die Überwachung per Kamera ist nur dann gestattet, wenn ein haltbarer Verdacht auf eine Straftat vorliegt, also z.b. dauernd Geld in der Kasse oder Warenbestand fehlt. Sobald der Täter gefasst ist, müssen die Kameras wieder abmontiert werden.

Überwachung der Internetaktivität: Hier gilt das Gleiche wie beim E-Mail-Verkehr. Die private Internetnutzung muss erlaubt worden sein. Ansonsten riskieren Sie eine Abmahnung. Der Arbeitgeber hat das Recht, Ihre Internetaktivitäten in angemessener Weise zu kontrollieren. Das bedeutet, Sie dürfen nur stichprobenhaft und bei der Befürchtung von Missbrauch kontrolliert werden.

Natürlich kann Ihr Arbeitgeber mit Ihnen auch eine persönliche Datenschutzvereinbarung treffen. Allerdings sind sensible Daten wie politisches Interesse, Sexualität und ethnische Herkunft immer vertraulich zu behandeln - egal, was im Vertrag steht.

Warum Vertrauen besser als Kontrolle ist

Die zur Überwachung genutzten Mittel werden meistens mit dem Zweck „der Steigerung der Mitarbeiter-Effizienz“ geheiligt. In Wirklichkeit hat zu viel Kontrolle aber negative Auswirkungen: Die Mitarbeiter sind weniger leistungsbereit und identifizieren sich weniger mit dem Unternehmen. Zudem passieren durch die angespannte Atmosphäre mehr Fehler. Unternehmen mit eher flachen Hierarchien, in denen weniger kontrolliert wird, sind auf dem Vormarsch. Laut einer Studie von stepstone und kienbaum haben bereits 25,9 Prozent der deutschen Unternehmen flache Hierarchien eingeführt. Besonders in der Werbe- und IT-Branche. Denn nur so gewinnt man auch gute Fachkräfte für sich. Denn 85 Prozent der befragten Fachkräfte arbeiten am liebsten selbstbestimmt oder in flachen Hierarchien. Statt die Zuverlässigkeit der Mitarbeiter zu kontrollieren, sollte das Unternehmen lieber ins Teambuilding investieren. Wer das Gefühl hat, ihm wird etwas gegeben, ihm wird vertraut, ist motivierter und damit leistungsstärker.